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   BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96   

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https://dejure.org/1999,2604
BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96 (https://dejure.org/1999,2604)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1999 - 2 BvR 243/96 (https://dejure.org/1999,2604)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 (https://dejure.org/1999,2604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen trotz Verletzung von GG 103 Abs 1 und Art 19 Abs 4 in Asylgerichtsverfahren durch Verwertung von Erkenntnismitteln ohne vorherige Verfahrenseinführung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AsylVfG § 26a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz Verletzung von Art. 19 Abs. 4 , Art. 103 Abs. 1 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihr keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt und die Annahme auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist; denn der Beschwerdeführerin entsteht durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ungeachtet dessen, daß die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen sie in ihren Rechten aus Art. 103 Abs. 1 und 19 Abs. 4 GG verletzen, kein besonders schwerer Nachteil, weil nach Lage der Dinge deutlich abzusehen ist, daß sie mit ihrem Klagebegehren auch bei einer Aufhebung dieser Entscheidungen in der Sache keinen Erfolg haben würde (§ 93a Abs. 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Hierzu zählen insbesondere auch Presseberichte und Behördenauskünfte, wie sie in Asylverfahren - wie auch im vorliegenden Verfahren - regelmäßig verwendet werden (vgl. BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Die genannte Vorschrift verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Allerdings fordert der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der eingetretenen Grundrechtsverletzung zu erwirken oder diese schon von vornherein zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Jedoch dürfen die Anforderungen daran, was ein Prozeßbeteiligter insoweit zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zu tun hat, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 25, 158 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    b) Das Oberverwaltungsgericht hat mithin, indem es hier einen falschen Maßstab angelegt hat, gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen, der die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen gewährleistet (vgl. BVerfGE 78, 88 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Die Beschwerdeführerin hat ihr diesbezügliches Recht auf rechtliches Gehör auch nicht dadurch verloren, daß sie auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet hat; denn ein solcher Verzicht läßt das Recht auf rechtliches Gehör als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerfGE 50, 280 ; 62, 347 ).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Die Beschwerdeführerin hat ihr diesbezügliches Recht auf rechtliches Gehör auch nicht dadurch verloren, daß sie auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet hat; denn ein solcher Verzicht läßt das Recht auf rechtliches Gehör als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerfGE 50, 280 ; 62, 347 ).
  • BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
    Das aber ist namentlich dann der Fall, wenn man vom Prozeßbeteiligten verlangt, daß er das Gericht auf eventuelle Verfahrensverstöße aufmerksam macht, bevor diese überhaupt begangen worden sind; denn mit Blick auf Art. 20 Abs. 3 GG kann jeder Prozeßbeteiligte zunächst einmal darauf vertrauen, daß das Gericht das Verfassungsrecht beachtet und rechtliches Gehör gewährt (stRspr seit BVerfGE 17, 194 ).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).

    b) Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet hat, denn ein solcher Verzicht lässt das Recht auf rechtliches Gehör als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerfGE 50, 280 ; 62, 347 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999, a.a.O.).

    Es kann ihm daher nicht vorgeworfen werden, er habe mit dem Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zugleich darauf hingewiesen, dass er noch keine Erkenntnisquellen des Gerichts über die medizinische Versorgungslage in Togo erhalten habe (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 12 L 2110/99

    Einreiserecht; Ausreiserecht; Paßrecht; Asylrelevante Strafbestimmung;

    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 15.3.1999 - 2 BvR 243/96 -, InfAuslR 1999, 260) die Lage in Sri Lanka dahin bewertet, für tamilische Volkszugehörige bestehe eine zumutbare inländische Fluchtalternative im Großraum Colombo.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 10 N 63.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verletzung des Anspruchs auf

    Insoweit kann jeder Beteiligte zunächst einmal darauf vertrauen, dass das Gericht sich prozessordnungsgemäß verhält und rechtliches Gehör gewährt (BVerfG, Beschluss vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, InfAuslR 1999, 260).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 2 LA 382/03

    Alternativbegründung; Alternative; Asyl; Asylbewerber; Ausländer; Begründung;

    Im Asylprozess verpflichtet der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) das Verwaltungsgericht, seine Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweismittel zu stützen, zu denen sich die Beteiligten deshalb zuvor äußern konnten, weil diese im Einzelnen bezeichnet und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, s. z. B. BVerfG, Beschl. v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 - , BVerfGE 70, 180(189) u. Beschl. v. 15.3.1999 - 2 BvR 243/96 -, InfAuslR 1999, 260(261), des Bundesverwaltungsgerichts, s. z. B. BVerwG, Urt. v. 1.10.1985 - BVerwG 9 C 20.85 - , DVBl. 1986, 102 = InfAuslR 1986, 56 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37, und des Senats, s. etwa die Beschl. v. 26.3.2001 - 2 LA 101/01 - u. v. 13.8.2002 - 2 LA 2240/00 -).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053), verpflichtet das Gericht u.a., nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG InfAuslR 1999, 260; BayObLG FamRZ 1997, 901).
  • VGH Hessen, 22.11.1999 - 9 UZ 2504/98

    Verlust der Gehörsrüge wegen nicht bemängelter fehlender Entscheidung über einen

    Insoweit kann jeder Beteiligte zunächst einmal darauf vertrauen, dass das Gericht sich prozessordnungsgemäß verhält und rechtliches Gehör gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 1999 -- 2 BvR 243/96 --, InfAuslR 1999, 260).
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